Startseite » Fahrzeuge » Zivil » andere Maßstäbe » Regellastwagen (bezeichnet auch als Regel-Dreitoner oder Regel-3-Toner) der Fa. Opel aus dem 1. Weltkrieg 1:48

Regellastwagen (bezeichnet auch als Regel-Dreitoner oder Regel-3-Toner) der Fa. Opel aus dem 1. Weltkrieg 1:48
zur Zeit nicht lieferbar
Regellastwagen (bezeichnet auch als Regel-Dreitoner oder Regel-3-Toner) der Fa. Opel aus dem 1. Weltkrieg als Kartonmodellbausatz des Verlages HobbyModellbau im Maßstab 1:48.
Der Begriff Regel-Dreitonner (auch Regellastwagen) umfasste eine im Ersten Weltkrieg ab 1915 in Deutschland gebaute Lastkraftwagen-Klasse.
Als spätestens ab Oktober 1914 der Bewegungskrieg sich zum Stellungskrieg wandelte, erwiesen sich die mit großem Aufwand vor Kriegsbeginn bereitgestellten Subventions-Lkw für die Versorgung der Fronttruppen mit Mengenverbrauchsgütern (Munition, Verpflegung, Futter) als zu schwerfällig und daher ungeeignet. Gut verwendbar waren dagegen die sogenannten „Kavallerie-Lastkraftwagen“: Dies waren Lkw mit einer Nutzlast von drei Tonnen, je eine Kolonne von 12 Stück war jeder der 11 bei Mobilmachung aufgestellten Kavalleriedivisionen unterstellt. Eine ähnlich gegliederte und ausgestattete Kolonne war jedem der 16 aktiven Jäger-Bataillone beigegeben. Die Beschaffung derartiger leichterer Lkw war vor dem Kriege nicht subventioniert worden, da die Auffassung bestand, von dieser Lkw-Klasse seien in Deutschland genügende Stückzahlen ohnehin vorhanden, sodass der Bedarf im Falle einer Mobilmachung durch Requisition aufgrund des Reichsleistungsgesetzes gedeckt werden konnte.
Mit Verfügung vom 10. März 1915 wurden diese Kavallerie-Kraftwagen- und Jäger-Kolonnen aus ihrem bisherigen Unterstellungsverhältnissen gelöst und stattdessen den jeweiligen Armeen, dort dem Kommandeur der Kraftfahrtruppen, unterstellt. Ebenso war ein großer Bedarf an weiteren Kraftwagenkolonnen vorhanden, die ebenfalls tunlichst mit den geeigneteren Dreitonnern statt der bislang vorgeschriebenen Subventionslastzüge auszustatten waren. In dieser Zeit (Unterlagen in der bestehenden einschlägigen Literatur gibt es nicht) muss auch der Begriff des „Regel-Dreitonners“ entwickelt worden sein.
Die Behauptung, der Regel-3-Tonner sei unter militärischen Gesichtspunkten vom Ingenieur Buschmann bei Magirus entwickelt worden, stimmt jedenfalls nicht. Vielmehr liegt nahe, dass Regeln oder ein Pflichtenheft vom Besteller, also dem Kriegsministerium oder der Generalinspektion des Militärverkehrswesens aufgestellt wurden. Aber auch dies ist nicht sicher, zumal in der Anfangszeit des Ersten Weltkrieges ein großes Durcheinander herrschte, wer befugt sei, wann und wo bei wem welches Kriegsmaterial zu bestellen: Es kam sogar vor, dass einzelne Armeekorps direkt bei privaten Firmen unter Umgehung jeglicher vorgesetzten Behörden Sachen bei irgendeinem Lieferanten anforderten.
Die „Regeln“, wenn es solche gab, nach denen Dreitonner-Lkw in Zukunft zu liefern waren, können im Wesentlichen nur anhand von Fotos ab etwa 1916 erschlossen werden:
Mindestnutzlast drei Tonnen auf unbefestigten Straßen.
Es werden im Schrifttum teilweise auch noch weitere Hersteller von Regeldreitonnern genannt, indessen ist die Fabrikation bei ihnen nicht nachweisbar. (danke Wikipedia!)
Umfang der Bausatzes: Insgesamt 6 Bögen 21x30 cm, davon 2 Ausschneidebögen und 4 Bögen Bauanleitung.
In diesem Modell kann u.a. detaillierte Inneneinrichtung des Fahrerhauses, ein ebenfalls detailliertes Fahrgestell, Außenausrüstung (Scheinwerfer, Feuerlöscher, Hupe…) nachgebildet werden.
Modelllänge: 13,2 cm!
Digitaldruck.
Farbbilder einzelnen Baugruppen und Bauetappen ergänzen deutsche Bauanleitung.
Der Begriff Regel-Dreitonner (auch Regellastwagen) umfasste eine im Ersten Weltkrieg ab 1915 in Deutschland gebaute Lastkraftwagen-Klasse.
Als spätestens ab Oktober 1914 der Bewegungskrieg sich zum Stellungskrieg wandelte, erwiesen sich die mit großem Aufwand vor Kriegsbeginn bereitgestellten Subventions-Lkw für die Versorgung der Fronttruppen mit Mengenverbrauchsgütern (Munition, Verpflegung, Futter) als zu schwerfällig und daher ungeeignet. Gut verwendbar waren dagegen die sogenannten „Kavallerie-Lastkraftwagen“: Dies waren Lkw mit einer Nutzlast von drei Tonnen, je eine Kolonne von 12 Stück war jeder der 11 bei Mobilmachung aufgestellten Kavalleriedivisionen unterstellt. Eine ähnlich gegliederte und ausgestattete Kolonne war jedem der 16 aktiven Jäger-Bataillone beigegeben. Die Beschaffung derartiger leichterer Lkw war vor dem Kriege nicht subventioniert worden, da die Auffassung bestand, von dieser Lkw-Klasse seien in Deutschland genügende Stückzahlen ohnehin vorhanden, sodass der Bedarf im Falle einer Mobilmachung durch Requisition aufgrund des Reichsleistungsgesetzes gedeckt werden konnte.
Mit Verfügung vom 10. März 1915 wurden diese Kavallerie-Kraftwagen- und Jäger-Kolonnen aus ihrem bisherigen Unterstellungsverhältnissen gelöst und stattdessen den jeweiligen Armeen, dort dem Kommandeur der Kraftfahrtruppen, unterstellt. Ebenso war ein großer Bedarf an weiteren Kraftwagenkolonnen vorhanden, die ebenfalls tunlichst mit den geeigneteren Dreitonnern statt der bislang vorgeschriebenen Subventionslastzüge auszustatten waren. In dieser Zeit (Unterlagen in der bestehenden einschlägigen Literatur gibt es nicht) muss auch der Begriff des „Regel-Dreitonners“ entwickelt worden sein.
Die Behauptung, der Regel-3-Tonner sei unter militärischen Gesichtspunkten vom Ingenieur Buschmann bei Magirus entwickelt worden, stimmt jedenfalls nicht. Vielmehr liegt nahe, dass Regeln oder ein Pflichtenheft vom Besteller, also dem Kriegsministerium oder der Generalinspektion des Militärverkehrswesens aufgestellt wurden. Aber auch dies ist nicht sicher, zumal in der Anfangszeit des Ersten Weltkrieges ein großes Durcheinander herrschte, wer befugt sei, wann und wo bei wem welches Kriegsmaterial zu bestellen: Es kam sogar vor, dass einzelne Armeekorps direkt bei privaten Firmen unter Umgehung jeglicher vorgesetzten Behörden Sachen bei irgendeinem Lieferanten anforderten.
Die „Regeln“, wenn es solche gab, nach denen Dreitonner-Lkw in Zukunft zu liefern waren, können im Wesentlichen nur anhand von Fotos ab etwa 1916 erschlossen werden:
Mindestnutzlast drei Tonnen auf unbefestigten Straßen.
- Zuverlässig arbeitender Vierzylindermotor mit einer Motorleistung, die hinreichte, um 10–15 km/h als Durchschnittsgeschwindigkeit auf befestigten Straßen einzuhalten.
- Witterungsschutz für Fahrer und Beifahrer durch festes Führerhaus mit Windschutzscheibe und einsteckbaren Seitenscheiben an den Türen.
- Vorne Einzel-, hinten Doppelbereifung, Räder aus Gusseisen, Bereifung aus Vollgummi.
- große Ladepritsche (über möglicherweise standardisierte Maße ist nichts bekannt).
- Zwei bis vier Scheinwerfer an der Frontseite.
- Antrieb auf die Hinterachse bevorzugt über Ketten, ggfs. auch über Kardan.
Es werden im Schrifttum teilweise auch noch weitere Hersteller von Regeldreitonnern genannt, indessen ist die Fabrikation bei ihnen nicht nachweisbar. (danke Wikipedia!)
Umfang der Bausatzes: Insgesamt 6 Bögen 21x30 cm, davon 2 Ausschneidebögen und 4 Bögen Bauanleitung.
In diesem Modell kann u.a. detaillierte Inneneinrichtung des Fahrerhauses, ein ebenfalls detailliertes Fahrgestell, Außenausrüstung (Scheinwerfer, Feuerlöscher, Hupe…) nachgebildet werden.
Modelllänge: 13,2 cm!
Digitaldruck.
Farbbilder einzelnen Baugruppen und Bauetappen ergänzen deutsche Bauanleitung.